Herzlich Willkommen auf der Webseite der Rechtsanwaltskanzlei Dahlke in Wuppertal. Wir beraten und vertreten Sie kompetent und zuverlässig in juristischen Belangen des Wohn- und Gewerberaummietrechts sowie des Wohnungseigentumsrechts. Besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die – wenn notwenig – gerichtliche Durchsetzung bzw. Abwehr von Forderungen.

  • Wohnraummietrecht
  • Gewerberaummietrecht
  • Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwaltskanzlei Dahlke in Wuppertal, Kasinostraße 19-21 42103 Wuppertal
Marcel Dahlke Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht in Wuppertal Herzlich Willkommen auf der Webseite der Rechtsanwaltskanzlei Dahlke in Wuppertal. Wir beraten und vertreten Sie kompetent und zuverlässig in juristischen Belangen des Mietrechts und Wohnungseigentumsrechts.
Vermietern und Mietern bieten wir kompetente Beratung zu Mietvertrag, Kaution, Schönheits­reparaturen, Betriebs- bzw. Nebenkostenabrechnung, Mietminderung, Mängelbeseitigung, Mieterhöhung, Modernisierung, fristloser und ordentlicher Kündigung, Schadensersatz und Räumung. Gerne sind wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche behilflich.
Zu unseren Mandanten gehören u.a. überregionale Gewerbe- und Wohnraumvermieter, aber auch Mieter in studentischen Wohngemeinschaften. Wir decken das gesamte Spektrum der mietvertraglichen Beratung und Vertretung ab und stehen bei allen in Betracht kommenden Fragestellungen und Konfliktsituationen mit Erfahrung und Fachwissen kompetent an Ihrer Seite.
Sie stellen sich die Frage, ob die von Ihnen erstellte oder Ihnen zugegangene Betriebskosten­abrechnung (sog. Nebenkostenabrechnung und Heizkostenabrechnung) formell und materiell wirksam ist und ob Sie aus dem Abrechnungsergebnis Forderungen geltend machen können? Wir helfen Ihnen, diese wesentlichen Fragen zu beantworten und die sich daraus für Sie ergebenden Ansprüche durchzusetzen.
Wohnungseigentümergemeinschaften, Verwalter und einzelne Wohnungseigentümer werden von uns zielorientiert zu Fragen der Teilungserklärung, der Hausordnung, des Sonder- und Gemein­schaftseigentums, der ordnungsgemäßen Verwaltung, der ordentlichen oder außerordentlichen Wohnungseigentümerversammlung, der Beschlussfassung, der Sonderumlage, des Wirtschaftsplans und der Jahresabrechnung, der Durchsetzung von Wohngeldforderungen und Schadensersatz­ansprüchen und der Beschlussanfechtung beraten und ggf. vertreten.
Die Rechtsverhältnisse im Wohnungseigentumsrecht sind in besonderem Maße Konflikt anfällig. Die Konflikte ergeben sich häufig bereits mit der Gründung von Wohnungs- oder Teileigentum und den sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten der Wohnungseigentümergemeinschaft und des einzelnen Wohnungseigentümers. Darüber hinaus schreibt das Wohnungseigentumsgesetz vor, dass die Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft ordnungsgemäß zu erfolgen hat. Dabei ist die Frage der ordnungsgemäßen Verwaltung häufig Streitpunkt zwischen der Wohnungseigen­tümergemeinschaft und einem Wohnungseigentümer oder zwischen einem Wohnungseigentümer und der Verwaltung. Durch unsere Erfahrung und Fachkenntnis helfen wir Ihnen Konflikten durch individuelle Beratung vorzubeugen und etwaige Auseinandersetzungen für Sie ergebnisorientiert zu führen.